Ambulante Hilfen
Krisenintervention nach §§ 8a, 27 ff. SGB VIII ist eine kurzfristige Hilfe zur akuten Stabilisierung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Notlagen. Sie fördert Sicherheit, klärt die Situation, verhindert Eskalationen und bereitet passende Anschlussmaßnahmen vor – traumasensibel, systemisch und ressourcenorientiert.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII unterstützt Familien in herausfordernden Lebenslagen durch intensive, ambulante Begleitung direkt vor Ort. Sie stärkt Erziehungskompetenz, Alltagsbewältigung und familiäre Beziehungen durch traumasensible, psychosoziale und schemapädagogische Methoden. Ziel ist nachhaltige Stabilität, bessere Lebensqualität und Selbsthilfe.
Erziehungsbeistandschaft
Erziehungsbeistandschaft §30 SGB VIII unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Entwicklungsproblemen. Ziel ist die Förderung der Selbstständigkeit, Stärkung der Ressourcen und Verbesserung des sozialen Umfelds – besonders der Familie. Die Hilfe erfolgt individuell, ambulant und begleitet den Weg zu mehr Eigenverantwortung.
Elterncoaching
Elterncoaching nach §§ 27-31 SGB VIII unterstützt Familien bei Konflikten, Überforderung oder Trennung. Es fördert Kommunikation, Selbstwirksamkeit und Resilienz durch individuelle Beratung oder Gruppencoaching. Fachkundige Begleitung stärkt die Familie, verbessert Beziehungen und hilft, Lösungen für nachhaltige Stabilität zu entwickeln.
